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Wassersportler selbst verantwortlich für Pannenhilfe
Ab dem 17. August 2020 sind Wassersportler für die Inanspruchnahme von Unterstützung auf See (Pannenhilfe) im Falle von Nicht-Nothilfe selbst verantwortlich. Dies sind Situationen, in denen keine akute Gefahr für Leben und/oder Wasserfahrzeuge besteht. Beispiele hierfür sind Maschinenschaden und Hilfe beim Schleppen des Fahrzeuges in einen Hafen. Im Gefahrenfall muss immer die Küstenwacht alarmiert werden!
Wassersportler selbst verantwortlich für Pannenhilfe
Wassersportler sinds für die Inanspruchnahme von Unterstützung auf See (Pannenhilfe) im Falle von Nicht-Nothilfe selbst verantwortlich. Das Video hat englische Untertitel.
Die neue Arbeitsmethode ist das Ergebnis von Konsultationen des Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft mit den Hilfsdiensten auf See (Bergungsunternehmen), des Königlich-Niederländischen Rettungsdienstes (KNRM) und der Küstenwacht. Eine Übersicht über die verschiedenen Hilfsdienste auf den verschiedenen Gewässern finden Sie unter www.kustwacht.nl/hilfe. Am Ende bestimmt die Person, die um Hilfe bittet, welche Hilfe in Anspruch genommen und akzeptiert wird.
Vergleich mit der Situation auf der Straße
Zuvor war es möglich, die Küstenwacht zu kontaktieren, die dann automatisch die Rettungsboote des Königlich-Niederländischen Rettungsdienstes (KNRM) alarmierte. „Der Vergleich mit der Situation auf der Straße kann gemacht werden. Im Falle einer Autopanne ruft man die Straßenwacht und nicht die Notrufnummer 112 an“, so erläutert der Einsatzleiter Edwin van der Pol.
Vorbereitung
Wenn die Küstenwacht einen Notruf erhält, wird ein Fragenprotokoll verwendet. Auf der Grundlage davon wird festgestellt, ob die Bitte um Hilfe dringend ist. Ist dies nicht der Fall, wird die hilfesuchende Person gebeten, sich selbst an einen Hilfeleister zu wenden. Im Zweifelsfall über dringende oder nicht dringende Fragen wird der KNRM immer alarmiert. „Die Küstenwacht verfügt über eine Einsatzzentrale für Notsituationen. Der Wassersportler ist selbst für eine gute Vorbereitung verantwortlich. Das schließt nun also auch die Frage ein: Was ist, wenn ich eine Panne habe? Wen soll ich dann anrufen?“, sagt Van der Pol.
Dennoch dringend
Es kann sein, dass das Hilfeersuchen zunächst nicht dringend ist, aber aufgrund der Umstände dennoch ein Notfall vorliegt. Dann muss sofort die Küstenwacht informiert werden, damit die Nothilfe (“Suche und Rettung“) sofort eingeleitet werden kann!
Vermittlung
Es sind Situationen denkbar, in denen die hilfesuchende Person nicht mit einem Hilfeleister in Kontakt kommen kann. Die Küstenwacht kann dann die Notfalldienste informieren, die sich anschließend mit der hilfesuchenden Person in Verbindung setzen, um die angeforderte Hilfe zu leisten. Die hilfesuchende Person muss allerdings ihre Zustimmung geben, damit die Küstenwacht die Informationen an die Rettungsdienste weitergeben kann. Die Küstenwacht hat keine weitere Rolle bei der Abwicklung des Hilfeersuchens.
Auftrag
Das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft hat die Küstenwacht mit der Durchführung einer Ersteinschätzung beauftragt. Ministerin Cora van Nieuwenhuizen hat die Zweite Kammer durch ein diesbezügliches Schreiben informiert. Im Falle von Nicht-Nothilfe wird der Person, die um Hilfe bittet, mitgeteilt, dass sie selbst für die Inanspruchnahme der Hilfe verantwortlich ist. Eine Liste der (kommerziellen) Hilfsanbieter, die in niederländischen Gewässern tätig sind, wurde auf der Website der Küstenwacht veröffentlicht.